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IHR FALL- BEISPIEL DABEI ?
Beispiele aus der Praxis (Teil 1)
Akte 12 18- B01 Ein Interessent wird zum Immoblieneigentümer und stellt fest, das er einen erheblich überzogenen Preis bezahlt hat ,obwohl Ihm der Makler einen erheblichen Rabatt gewährt hat. Dieser Fehler bedeutet lange, eventuell, sehr lange auf einen Wertzuwachs warten zu müssen.
Akte 1022-B02 Hans Schulz erbt glücklicher weise,ein Mehrfamilienhaus. Hierfür haben Gerichte klare Regel einer Wertgrundlage und Freibeträge festgelegt. Für den Überhang ist Erbschaftssteuer zu zahlen. Nur hierbei wird ein Reparatur- und Modernisierungsbedarf nicht berücksichtigt. Unsere Kleinexpertise kostete 360 Euro und ersparte 72000 Euro. (Dieses schon mit der Standardbewertung)
Akte 02 02-B03 Hans und Lisa Meier (Namen geändert) haben beide lange gespart um keine Miete mehr zu zahlen, sondern ein eigenes Haus zu erwerben. Sie haben sich mehre Immobilien in der Nähe Ihrer Arbeitsplätze angesehen.Drei Häuser kamen in die engere Auswahl, von denen eines sehr günstig erschien und einige Extras hatte. Um ganz sicher zu sein die richtige Entscheidung zu treffen sandten sie uns die Eckdaten zur Prüfung zu. Nach tefefonischer Nachfrage, stellten wir fest ,daß dieses Gebäude nahe an einem Bahngleis gelegen war und kleine Statikrisse als Auffälligkeit hatte. Aufgrund dieser Minderungen wurde dem Eigentümer und dem Makler nachverhandelt . Das Ergebnis war, daß die Kaufpreisforderung erheblich fiel,und zwar von 320000 Euro auf 282000 Euro . Das Resultat war die Neutralisierung des Zweitgutachtens, ein gringfügig tieferer Abtrag und die Integration der Renovierungskosten. Zusätzlich die Klarheit über den realen Verkehrswert.
Akte 12 37- B04 Ein geschätzter Wert ist falsch berechnet. Bei einem späterem Verkauf kommt nicht der Kaufpreis sondern der Realwert bzw. der Verkehrwert + Marktschwankungsfaktoren zum tragen – In diesem Fallbeispiel EFH war der Verlust 22% = 132000,- Euro (Die Kleinexpertise hätte 360-Euro gekostet das Vollgutachten1820.- Euro ) Nur mit der Kleinexpertise von 360 Euro hätte sich der Kunde den Verlust von 132000 Euro einsparen können.
Beispiele aus der Praxis (Teil 2)
Akte 12 11-B05 Eine Villa wird 20% unter dem richterlich festgestellten Verkehrwert verkauft – Ein Schnäppchen also ? Baumängel und erheblicher Reparaturstau sowie ein versteckter Bauschaden hätten diese vorhergesehen werden können, bei Zugabe von Verdachtsfotos (Durch die Kleinexpertise für 360 Euro) Das Gebäüde wurde später von unserer Verbundfirma für 82000.- Euro saniert (Die Grundlage der Erkennung waren gute Ursachenfotos)
Akte 12 98-B06 Ein Rechtsanwalt klagte eine Entschädigungssumme von 650 000 Dollar aus Immobilienwerten für eine Ex-Ehefrau ein , wir stellten fest, daß die Immobilienwerte 18 % weniger Werthaltigkeit hatten als, der Klagewertansatz.
Akte 12 45-B07 Eine Auslandsimmobilie in Asien kam als Sonderkapital im Ausland zur Bewertung. Wir konnten dem Richter beweisen,daß diese 32 % weniger Wert darstellt als von dem Ex-Ehepartner angegeben war.
TH 12 00-B08 Wir wurden von dem Ehemann einer Mischehe beauftragt ein Kapitalsicherungsgutachten von einer Immoblie anzufertigen und die Kaufbeläge zu prüfen.(In Zusammenarbeit mit einheimischem Rechtsanwalt) Das Ergebnis war das der Kapitalanlagewert in Form einer Immobilie ,bei der Scheidung,als Sonderkapital im Ausland anerkannt wurde.(Akzeptierter Wertansatz des deutschen Gerichts 80000 Euro)
TH 12 02-B09 Wir bewerteten einen Firmenbestand Ausland /Bangkok,Kaufpreisvorgabe von 620000.- mit dem der Vorvertrag angezahlt wurde .Aus Gründen der nachträgliche Feststellung von Bodenabsackungen wurde das Geschäft storniert.
TH 1214-B10 Wir besichtigten ein kleine Industrieanlage in Spanien (Torox) für einen Kunden der Produktionsbereiche ins Ausland verlagern wollte. Neben einem extrem überzogenem Basiskaufpreis der Gesamtanlage stelten wir versteckte Mängel an der Baumasse fest die nur mit sehr hohem Kostenaufwand zu beseitigen gewesen wären. Der Kaufvertrag wurde rückabgewickelt.
Akte 1217-B11 Prüfung Seniorenheimvertrag / im Ausland inclusive Immobilienanteil. Vertragsbestandteile Ok, doch der Immobilienwertanteil extrem überbewertet.
Akte 12 07-B12 Ein veräußertes Einfamilienhaus hatte für den Fachmann sofort erkennbare extreme Schäden mit einem großen Potenzial an Nachwirkungen,so das ein Wiederverkauf ohne sehr große Einbußen unmöglich war. Der kleine Kostenaufwand für das Sanierstaugutachten (1820 Euro) wurde eingespart. Geschätzter Wertabzugsverlust war ca.- 48000 Euro !
Akte 1131-B13 Wir erstellten ,nach ersten Verdachtsmomenten ein Vorgutachten für 360 Euro für ein historisches Objekt, danach wurde ein Vollgutachten mit Labortests für 2400 Euro gewünscht. Der Immobilienwert sank von 416.000 Euro auf 350000 Euro . Nach Nachverhandlung kaufte unser Kunde das Objekt für 360000 Euro Durch das Gutachten entstand ein Preisnachlass 56000 Euro.